Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz (links im Bild) und der CEO der Helaba, Thomas Groß.

Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessen stärkt Eigenkapital der Helaba

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Darum geht es:

Das Land Hessen ist einer der Träger der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Es hat vor Jahrzehnten zwei Stille Einlagen in die Helaba eingebracht. Nun soll das Eigenkapital der Landesbank neu strukturiert werden. Zwei Milliarden Euro bringt das Land dafür ein. Die Änderungen sind rein regulatorisch bedingt, da die Europäische Bankenaufsicht zukünftig andere Anforderungen stellt. Finanziert wird dies durch eine Neuverschuldung in gleicher Höhe. Als werthaltiger Beteiligungserwerb ist die Kreditaufnahme mit der Schuldenbremse vereinbar. Im Gegenzug erhält das Land zwei milliardenschwere Förderprogramme für Wohnungsbau und für die Kommunen von der Helaba zurück.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Die Helaba ist ein starkes und erfolgreiches Unternehmen. Von Zeit zu Zeit müssen aber Strukturen angepasst werden, weil es neue und andere Anforderungen gibt. Das machen wir jetzt und damit stärken wir die ohnehin starke Helaba noch ein Stück mehr.“

„Die Helaba wird noch ein bisschen stärker sein, als sie es jetzt schon ist. Denn durch das neue, nicht zweckgebundene Kapital kann sie sich noch besser entwickeln. Davon profitieren nicht nur ihre Kunden, sondern auch das Land Hessen.“

„Ziel ist eine werthaltige Beteiligung des Landes, eine starke Landesbank für Unternehmen und Arbeitsplätze sowie die Fortführung der milliardenschweren Fördervermögen für den Wohnungsbau und unsere Kommunen. Dafür lohnt es sich, zwei Milliarden Euro aufzuwenden. Dies steht nicht nur im Einklang mit der Schuldenbremse, sondern ist auch gut für unser Land. Da Hessen für seine Beteiligung an der Helaba Dividenden und Zinsen erhält, trägt sich diese Investition selbst.“

Fragen und Antworten

Die Änderungen sind rein regulatorisch bedingt. Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) überprüft derzeit europaweit Strukturen von Eigenkapital, da sie zukünftig andere Anforderungen daran stellen wird. Einen ähnlichen Vorgang gab es zuletzt 2011. Auch damals wurden vom Land Strukturen angepasst. Nun geht es um einen Austausch der vom Land genutzten Instrumente.

Seit Jahrzehnten sind zwei milliardenschwere Förderprogramme des Landes als Stille Einlage in die Helaba eingebracht: „Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“ (WuZ) und „Hessische Investitionsförderung“ (HIF). Beide gehen zurück ans Land, so dass das Land die Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau (WuZ) und die Kommunen (HIF) in eigener Verantwortung unvermindert fortsetzen kann. Im Austausch dafür gibt das Land 1,5 Milliarden Euro als Bareinlage an die Helaba. Zudem kauft es eine Anleihe der Bank über eine halbe Milliarde Euro. Das Eigenkapital der Bank wird dadurch gestärkt und den neuen Anforderungen der Bankenaufsicht Rechnung getragen. Der Anteil Hessens an der Helaba steigt von 8 auf 30 Prozent.

Hessen wird das Eigenkapital der Helaba mit zwei Milliarden Euro stärken. Dies führt zu einer Neuverschuldung in gleicher Höhe, die aber mit der Schuldenbremse vereinbar ist: Das Geld dient dem Erwerb einer werthaltigen Beteiligung des Landes in gleicher Höhe. Solche Kredite sind im Rahmen der Schuldenbremse zulässig. Da das Land für seine Beteiligung an der Helaba Dividenden und Zinsen erhält, trägt sich diese Investition selbst.

Die Veränderungen sind mit allen Trägern und der Bank selbst abgestimmt. Bis zum Sommer müssen noch in unterschiedlichen Gremien Beschlüsse gefasst werden. Der Landtag muss die Veränderungen mit dem Nachtragshaushalt 2024 beraten. Er soll vor den Sommerferien beschlossen werden. Im August sollen die Änderungen dann vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden praktisch umgesetzt werden.